Wer kann sich für das Abendgymnasium bewerben?
Zugangsvoraussetzungen für die Anfangsphase des Abendgymnasiums:
- Sie haben im Schuljahr der Anmeldung mindestens das 18. Lebensjahr erreicht.
- Sie haben die Erweiterte Berufsbildungsreife (Hauptschulabschluss mit Abschlussprüfung) oder den Mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) erworben.
- Sie haben auch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder andere Ersatzzeiten.
Zeiten der Arbeitslosigkeit (bis zu 12 Monate), Wehrdienst, Zivildienst, freiwilliges soziales/ökologisches Jahr können auf die Zeit der Berufstätigkeit angerechnet werden. Die Führung eines "Familienhaushalts" (mindestens ein Kind gehört zum Haushalt) ist der Berufstätigkeit gleichgestellt.
Aufnahmeprüfungen
Die erfolgreiche Teilnahme an unseren Aufnahmeprüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ist eine weitere Voraussetzung für den Besuch des Abendgymnasiums.
Weitere Informationen zu den Eingangsprüfungen sowie Tipps zur Vorbereitung und Übungsaufgaben finden Sie hier.
Zugangsvoraussetzungen für die Qualifikationsphase des Abendgymnasiums (Quereinsteiger):
Sie können als "Quereinsteiger/in" direkt in die Qualifikationsphase aufgenommen werden, wenn Sie ein Zeugnis der Fachhochschulreife oder ein Zeugnis der gymnasialen Oberstufe (mindestens Abschluss Jahrgangsstufe 11 mit Versetzungsvermerk für die Jahrgangsstufe 12) vorlegen und auch die übrigen Aufnahmebedingungen erfüllen. Aufnahmeprüfungen müssen Sie in diesem Fall nicht ablegen.
Wenn Sie keinen Mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss/Fachschulreife) nachweisen können, dann besteht die Möglichkeit, diese Qualifikation in der Sekundarschule der Erwachsenenschule nachzuholen.
Weitere Informationen finden Sie in der Lesefassung zur Regelung der Schulen für Erwachsene im Lande Bremen.
Wer kann sich für das das Kolleg bewerben?
Zugangsvoraussetzungen für die Eingangsphase des Kollegs:
- Sie haben im Schuljahr der Anmeldung mindestens das 18. Lebensjahr erreicht.
- Sie habenden Mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) erworben.
- Sie haben auch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder andere Ersatzzeiten.
Zeiten der Arbeitslosigkeit (bis zu 12 Monate), Wehrdienst, Zivildienst, freiwilliges soziales/ökologisches Jahr können auf die Zeit der Berufstätigkeit angerechnet werden. Die Führung eines "Familienhaushalts" (mindestens ein Kind gehört zum Haushalt) ist der Berufstätigkeit gleichgestellt.
Aufnahmeprüfungen
Die erfolgreiche Teilnahme an unseren Aufnahmeprüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ist eine weitere Voraussetzung für den Besuch des Abendgymnasiums.
Weitere Informationen zu den Eingangsprüfungen sowie Tipps zur Vorbereitung und Übungsaufgaben finden Sie hier.
Zugangsvoraussetzungen für die Qualifikationsphase des Kollegs (Quereinsteiger):
Sie können als "Quereinsteiger/in" direkt in die Qualifikationsphase aufgenommen werden, wenn Sie ein Zeugnis der Fachhochschulreife oder ein Zeugnis der gymnasialen Oberstufe (mindestens Abschluss Jahrgangsstufe 11 mit Versetzungsvermerk für die Jahrgangsstufe 12) vorlegen und auch die übrigen Aufnahmebedingungen erfüllen. Aufnahmeprüfungen müssen Sie in diesem Fall nicht ablegen.
Wenn Sie keinen Mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss/Fachschulreife) nachweisen können, dann besteht die Möglichkeit, diese Qualifikation in der Sekundarschule der Erwachsenenschule nachzuholen.
Weitere Informationen finden Sie in der Lesefassung zur Regelung der Schulen für Erwachsene im Lande Bremen.
Bildungsgang am Kolleg
Für Bewerberinnen und Bewerber mit dem Mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) dauert der Bildungsgang bis zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) am Kolleg drei Schuljahre (Beginn nach den Sommerferien).
Für Quereinsteiger, d.h. für Bewerber_innen mit Fachhochschulreife oder der Versetzung in die Qualifikationsphase eines Gymnasiums dauert der Bildungsgang bis zum Abitur zwei Schuljahre (Beginn nach den Sommerferien).
Einführungsphase
Der Unterricht findet im ersten Jahr im Klassenverband statt.
Die Fächer sind Deutsch, Englisch, Mathematik, Gemeinschaftskunde, Biologie, Chemie, Physik sowie Spanisch als zweite Fremdsprache
Qualifikationsphase
2 Jahre im Kurssystem, wöchentlich ca. 30 Stunden; 2 Leistungskurse und 5 Grundkurse, die aus einer Anzahl möglicher Kombinationen ausgewählt werden können. Darüber hinaus können weitere freiwillige Grundkurse belegt werden.
Unterrichtszeiten
Mo - Fr 08:10 - 14:50 Uhr
ca. 32 Wochenstunden
Ferienordnung
Die Ferienordnung entspricht der an den allgemeinbildenden Schulen des Landes.
Einführungsphase (1 Jahr im Klassenverband) |
Deutsch, Englisch, Mathematik, Chemie, Gemeinschaftskunde, Biologie/Physik (Halbjahrsunterricht) und ggf. die 2. Fremdsprache |
Qualifikationsphase (2 Jahre im Kurssystem) |
2 Leistungskurse und 6 Grundkurse |
In der Verordnung über den Bildungsgang des Kollegs finden Sie weitere Informationen.
Bewerbung für das Kolleg
Der Bewerbungszeitraum für die Eingangsphase des Kollegs und für "Quereinsteiger" in die Qualifikationsphase (Klasse12) ist in der Regel von Mitte März bis Mitte Mai.
Die Anmeldung für das das Abendgymnasium oder das Kolleg erfolgt online bei http://www.301.schule.bremen.de/anmeldungAGK/formular.php.
Beachten Sie bitte: Ihre Bewerbung wird nur dann angenommen, wenn Ihre Unterlagen vollständig vorliegen!
FRISTEN: Achten Sie bitte auf unsere aktuellen Veröffentlichungen!
Beratung am Kolleg
Bitte besuchen Sie unbedingt eine unserer Informationsveranstaltungen, die während des Bewerbungszeitraumes stattfinden. Die Termine werden rechtzeitig in unserer Rubrik "Aktuelles" veröffentlicht.
An diesem Abend bekommen Sie alle Informationen zu unseren Abitur-Bildungsgängen. Dort haben Sie im Anschluss auch die Möglichkeit, individuell beraten zu werden oder Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen abzugeben.
Die Informationsabende finden in unserer Schule statt; die Räume werden im Eingangsbereich bekannt gegeben.