Zusatzprogramme

Für einige der hier angebotenen Informationsmaterialien benötigen Sie Zusatzprogramme, die aber alle kostensfrei im Internet erhältlich sind.

Für das Lesen von Dateien, die im PDF-Format vorliegen, empfehlen wir die Verwendung der aktuellen Version des externer LinkAdobe Readers.

Für Audio- und Videodateien sollten Sie über zwei Zusatzprogramme verfügen:

Erstens den RealOne-Player, den Sie für verschiedene Betriebssysteme bei externer LinkReal-Deutschland laden können. Für unsere Seiten reichen die kostenlosen Versionen völlig aus; achten Sie auf der Real-Homepage auf die jeweilige kostenlose Standardversion!

Zweitens den Microsoft-Windows Media Player, der auf Windows-Oberflächen standardmäßig installiert ist. Für Macintosh finden Sie den Player im externer LinkMicrosoft-Downloadbereich.

Für Sehbehinderte

Für Sehbehinderte gibt es die Möglichkeit, die Schrift bis zur doppelten Größe einzustellen, ohne das Seitenlayout zu zerstören. Nahezu alle aktuellen Browser bieten Ihnen diese Funktionen an. Schwerer Sehbehinderte können in das Seitenlayout ganz abschalten und unsere Seiten in vollständig linearisierter Form, logisch strukturiert erfassen, wenn Ihr Browser diese Funktion anbietet.

Farben sind grundsätzlich so eingesetzt, dass sie nur eine zusätzliche Orientierungshilfe bieten, während die volle Information auch ohne Farbwahrnehmung zur Verfügung steht.

Für motorisch Behinderte

Anwender, die keine Computermaus benutzen können, sollten unsere Seiten mit der Tabulatortaste steuern. Dazu haben wir die Reihenfolge der Links in eine sinnvolle Ordnung gebracht, so dass Sie zum nächsten Link immer nur wenige Tastenklicks benötigen. Zuerst werden die Links im linken Auswahlmenu, danach die Links im gewählten Text und dann die Links in der rechten Spalte aktiviert.
Auf die Programmierung sogenannter Accesskeys haben wir ganz bewußt verzichtet.

Barrierefreiheit

Unsere Seiten sind überwiegend in standardkonformem XHTML 1.0 geschrieben und erfüllen die Zugänglichkeits-Anforderungen der WAI Stufe AAA. Damit sind auch die wesentlichen Anforderungen der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach der "Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung" des Bundes (BITV) erfüllt.

Zur Zugänglichkeit von Seiten anderer Anbieter, auf die von unseren Seiten verlinkt wird, können wir natürlich keine Aussagen machen.