Abschlüsse am Abendgymnasium und am Kolleg

Die Abiturprüfung am Ende der Qualifikationsphase besteht aus drei schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die Noten der Qualifikationsphase werden zum Teil mit angerechnet. Geprüft werden Sie im Abitur in:

  •  2 Leistungsfächern schriftlich
  •  1 Grundfach schriftlich
  •  1 Grundfach mündlich

Die erworbene Allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium an allen Hochschulen und Universitäten der Bundesrepublik Deutschland.

Die Belegungsbedingungen für die einzelnen Fächer und die Ermittlung der Qualifikation unterscheiden sich am Abendgymnasium und am Kolleg.
Bitte beachten Sie die besonderen Informationen!

Alle Informationen zum Zentralabitur erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Bildung und Wissenschaft: http://www.bildung.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen117.c.4458.de.
Hier findet man auch die Lesefassung der Verordnung über die Abiturprüfung im Lande Bremen.

Die Verordnung zur Regelung der Schulen für Erwachsene findet man hier.

Abitur am Kolleg

Die schriftliche Prüfung in den von uns angebotenen Leistungskursen sowie bei den Fächern Politik und Geographie im dritten schriftlichen Prüfungsfach erfolgt auf der Grundlage einer zentralen Aufgabenstellung (Zentralabitur).

Eine Präsentationsprüfung ist Teil des Abiturs.

Die genauen Bedingungen für die Zulassung zum Abitur und die Berechnung der Prüfungsleistungen finden Sie in der Verordnung über die Abiturprüfung.

 

Abitur am Abendgymnasium

Mit Abitur online bereiten Sie sich auf die Abiturprüfung vor.

Die schriftliche Prüfung in den von uns angebotenen Leistungskursen Deutsch, Englisch und Biologie sowie im dritten schriftlichen Prüfungsfach erfolgt auf der Grundlage einer zentralen Aufgabenstellung (Zentralabitur).

Die genauen Bedingungen für die Zulassung zum Abitur und die Berechnung der Prüfungsleistungen finden Sie in der Verordnung über die Abiturprüfung.

 

 

 

Fachhochschulreife

Ein Schuljahr vor dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) können Sie nach 2 erfolgreichen Halbjahren in der Qualifikationsphase des Kollegs oder des Abendgymnasiums den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben.
Zusammen mit dem Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder eines anerkannten Praktikums können Sie sich den Gleichstellungsvermerk für die Fachhochschulreife ausstellen lassen.
Für Bewerberinnen und Bewerber mit dem Mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) dauert der Bildungsgang bis zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
- am Kolleg zwei Schuljahre (Beginn nach den Sommerferien),
- am Abendgymnasium zweieinhalb Schuljahre (Beginn im Februar).
Weitere Informationen zum schulischen Teil der Fachhochschulreife finden Sie bei der Kultusministerkonferenz.
Die Zuerkennung der Fachhochschulreife wird durch das an der Europaschule Schulzentrum Utbremen angesiedelte Praktikantenamt durchgeführt.