Wer kann sich für das Abendgymnasium bewerben?

Zugangsvoraussetzungen für die Anfangsphase des Abendgymnasiums:

- Sie haben im Schuljahr der Anmeldung mindestens das 18. Lebensjahr erreicht.
- Sie haben die Erweiterte Berufsbildungsreife (Hauptschulabschluss mit Abschlussprüfung) oder den Mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) erworben.
- Sie haben auch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder andere Ersatzzeiten.

Zeiten der Arbeitslosigkeit (bis zu 12 Monate), Wehrdienst, Zivildienst, freiwilliges soziales/ökologisches Jahr können auf die Zeit der Berufstätigkeit angerechnet werden. Die Führung eines "Familienhaushalts" (mindestens ein Kind gehört zum Haushalt) ist der Berufstätigkeit gleichgestellt.

Aufnahmeprüfungen

Die erfolgreiche Teilnahme an unseren Aufnahmeprüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ist eine weitere Voraussetzung für den Besuch des Abendgymnasiums.
Weitere Informationen zu den Eingangsprüfungen sowie Tipps zur Vorbereitung und Übungsaufgaben finden Sie hier.

Zugangsvoraussetzungen für die Qualifikationsphase des Abendgymnasiums (Quereinsteiger):

Sie können als "Quereinsteiger/in" direkt in die Qualifikationsphase aufgenommen werden, wenn Sie ein Zeugnis der Fachhochschulreife oder ein Zeugnis der gymnasialen Oberstufe (mindestens Abschluss Jahrgangsstufe 11 mit Versetzungsvermerk für die Jahrgangsstufe 12) vorlegen und auch die übrigen Aufnahmebedingungen erfüllen. Aufnahmeprüfungen müssen Sie in diesem Fall nicht ablegen.

Wenn Sie keinen Mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss/Fachschulreife) nachweisen können, dann besteht die Möglichkeit, diese Qualifikation in der Sekundarschule der Erwachsenenschule nachzuholen.

Weitere Informationen finden Sie in der Lesefassung zur Regelung der Schulen für Erwachsene im Lande Bremen.