BAFöG Förderung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie während Ihres Schulbesuchs eine Förderung nach dem BAFöG bekommen.

Erweiterte Berufsbildungsreife

Der Besuch der Erwachsenenschule am Vormittag entspricht einer Vollzeitschule mit der Möglichkeit Bundesausbildungsförderung zu beantragen.
Der Besuch der Erwachsenenschule am Nachmittag entspricht einer Teilzeitschule ohne Anspruch auf Bundesausbildungsförderung.

Mittlerer Schulabschluss

Der Besuch der Erwachsenenschule am Vormittag entspricht einer Vollzeitschule mit der Möglichkeit Bundesausbildungsförderung zu beantragen.
Der Besuch der Erwachsenenschule am Nachmittag entspricht einer Teilzeitschule ohne Anspruch auf Bundesausbildungsförderung.
Der Besuch der Erwachsenenschule am Abend entspricht einer Teilzeitschule ohne Anspruch auf Bundesausbildungsförderung.

Kolleg

Der Vollzeitbildungsgang am Kolleg wird von Anfang an nach dem BAföG gefördert.

Abitur online am Abendgymnasium

Der Teilzeitbildungsgang am Abendgymnasium wird in den letzten drei Halbjahren nach dem BAföG gefördert.

Die Antragstellung und die weitere Bearbeitung erfolgt direkt beim BAFöG-Amt Bremen. Die Voraussetzungen werden vom BAFöG-Amt individuell geprüft.

Kann mich die Schule bei Fragen zum BAföG beraten?
Nein! Alle Fragen, die das BAföG betreffen, müssen mit dem Amt für Ausbildungsförderung geklärt werden. Die Adresse sowie weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite der Senatorin für Bildung Wissenschaft und Gesundheit: https://www.bremen.de/bafoeg-35804039

Gibt es eine Übersicht zur Gesetzeslage?
Ja! Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat bei http://www.bafoeg.bmbf.de/de/203.php die wichtigsten Grundlagen veröffentlicht.
Anträge und weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Internetadresse des Bundesministeriumes für Bildung und Forschung: http://www.das-neue-bafoeg.de