Sie können sich zu einer Externen Abschlussprüfung (Nichtschülerprüfung) für die Allgemeinbildenden Schulabschlüsse anmelden, sofern Sie nicht Schülerin oder Schüler an einer allgemeinbildenden Schule sind.
Einfache Berufsbildungsreife
Voraussetzung:
-
Wohnsitz im Lande Bremen
Prüfungsanforderungen:
Die Anforderungen entsprechen den Vorgaben der Bildungspläne der Oberschulen im Lande Bremen (Link).
Die Prüfungsverordnung für Ersatzschulen und Nichtschüler finden Sie hier.
Es werden in der Regel zwei Prüfungsdurchgänge im Jahr angeboten. Die Anmeldefrist endet jeweils zwei Monate vor Prüfungsbeginn:
Prüfungsdurchgang |
Anmeldefrist |
April |
31. Januar |
Oktober/November |
31. August |
Prüfungsinhalte:
schriftlich:
-
Deutsch
-
Mathematik
-
Gesellschaft und Politik
mündlich:
-
ein naturwissenschaftliches Fach (Biologie, Physik oder Chemie)
Vor der Anmeldung vereinbaren Sie einen Termin für Beratungsgespräch unter 361-5813.
An diesem Termin können unter anderem Fragen zum Zulassungsverfahren, zu den Prüfungsinhalten und zum Prüfungsverlauf geklärt werden.
Zulassungsvoraussetzungen:
-
tabellarischer Lebenslauf
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Lichtbild (nicht älter als 3 Monate)
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amtliche Meldebestätigung
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Nachweis über die Kompetenz in der englischen Sprache
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Abgangszeugnis früher besuchter Schulen
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Nachweis, dass Art und Umfang der Vorbereitung ausreichend sind (ist in einem Gespräch am Zulassungstermin nachzuweisen)
In der Regel erfolgt die Zulassung in einem Gespräch vier bis sechs Wochen vor Prüfungsbeginn. Über die Zulassung entscheidet die Prüfungskommission oder der/die Vorsitzende der Prüfungskommission anhand der vorgelegten Unterlagen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Erwachsenenschule Bremen.
Kontakt:
Sebastian Adelmund |
Ulrich Klotz |