Sie können sich zu einer Externen Abschlussprüfung (Nichtschülerprüfung) für die Allgemeinbildenden Schulabschlüsse anmelden, sofern Sie nicht Schülerin oder Schüler an einer allgemeinbildenden Schule sind.
Allgemeine Hochschulreife
Voraussetzungen:
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Wohnsitz im Lande Bremen
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Sie dürfen im vorangehenden Jahr nicht Schülerin oder Schüler an einer allgemeinbildenden Schule gewesen sein.
Prüfungsanforderungen:
Alle wichtigen Informationen über Zulassungsvoraussetzungen, Wahl der Prüfungsfächer sowie den Ablauf der Prüfungen finden Sie in der “Verordnung über die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler nicht anerkannter Ersatzschulen und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler im Lande Bremen“
Anmeldefrist:
Die Anmeldefrist endet am 31. Oktober. Die Prüfungen beginnen mit dem mündlichen Prüfungsteil im Februar. Die schriftlichen Prüfungen finden dann im April/Mai zu den zentralen Prüfungsterminen für alle Bremer Schülerinnen und Schüler statt. Insgesamt müssen Sie sich in 8 Fächern (4 mündliche und 4 schriftliche) prüfen lassen, in den schriftlichen Fächern entscheiden sie sich für zwei Fächer, die auf Leistungsfach-Niveau geprüft werden, die restlichen sechs Prüfungen finden auf Grundfach-Niveau statt. Mögliche Fächerkombinationen entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung.
Prüfungsinhalte:
Für die meisten Fächer gibt es eine Regelung mit landesweit einheitlicher Aufgabenstellung.
Die Regelung für 2023 finden Sie hier.
Die Regelung für 2024 finden Sie hier.
Für die Fächer, in denen es keine zentralen Aufgabenstellungen gibt, ist zunächst der jeweilige Bildungsplan verbindlich. Die allgemeinen Bildungspläne mit den Operatoren für die einzelnen Fächer finden Sie hier.
Vor der Anmeldung vereinbaren Sie einen Termin für Beratungsgespräch unter 361-5813.
An diesem Termin können unter anderem Fragen zum Zulassungsverfahren, zu den Prüfungsinhalten und zum Prüfungsverlauf geklärt werden.
Zulassungsvoraussetzungen:
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ein tabellarischer Lebenslauf, aus dem die Schullaufbahn eindeutig ersichtlich ist,
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ein höchstens drei Monate altes Lichtbild,
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eine amtliche Meldebestätigung,
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eine Adresse und eine Telefonnummer, unter der die Bewerberin oder der Bewerber während der Prüfungszeit sicher erreichbar ist,
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alle Abschluss- und Abgangszeugnisse füher besuchter Schulen, gegebenenfalls auch Zeugnisse über erhaltenen Privatunterricht,
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die notwendigen Angaben über die Prüfungsfächer,
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eine ausführliche Darstellung der Art und des Umfangs der Vorbereitung und Angaben über die in den Prüfungsfächern durchgearbeiteten Lerninhalte und
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eine Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls wann und wo die Bewerberin oder der Bewerber bereits vorher die Zulassung zu einer zur Allgemeinen Hochschulreife führenden Prüfung beantragt oder diese bereits abgelegt hat.
In der Regel erfolgt die Zulassung in einem Gespräch vier bis sechs Wochen vor Prüfungsbeginn. Über die Zulassung entscheidet die Prüfungskommission oder der/die Vorsitzende der Prüfungskommission anhand der vorgelegten Unterlagen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Erwachsenenschule Bremen.
Kontakt:
Sebastian Adelmund |
Eike Hildebrandt |